How to (officially) transition

Du fühlst dich lost zwischen Gutachten, Ärzt_innenterminen und Psychotherapie? Du weißt nicht welchen Schritt du zuerst machen sollst, lieber Hormone oder vielleicht doch lieber zuerst den Geschlechtseintrag? Du weißt nicht was wann wo einreichen? Dann haben wir hier einen kleinen Guide für dich!

Ausführlichere Informationen findest du bei The Cha(i)nge – Trans* Peer Group Vienna.

TW: Transsexualismus wird als Bezeichnung verwendet (laut ICD 10), Grafik ist vom Gesundheitsministerium übernommen

Grundsätzlich wird empfohlen den Prozess mit einer Psychotherapie zu begleiten. Das ist zusätzlich insofern sinnvoll, weil der_die Psychotherapeut_in sich wahrscheinlich mit den Abläufen auskennt und euch im Bürokratiedschungel unterstützen kann.

Die drei Blöcke sind:

  • Änderung des Personenstands (Geschlechtseintrags) und des Namens
  • Hormonbehandlung
  • Geschlechtsangleichende Operationen

Wichtig für dich ist, dass du jeden Schritt davon unabhängig von den anderen machen kannst. Es steht dir frei deinen Namen zu ändern aber keine Hormonbehandlung zu machen oder Operationen durchführen zu lassen (und umgekehrt). Der „typische Weg“ ist Namensänderung –> Hormontherapie –> ev. Operationen.
Für jeden Block bzw. jeden operativen Eingriff benötigst du Stellungnahmen von verschiedenen Stellen z.B. Psychotherapeut_innen, Psycholog_innen und Psychiater_innen (diese findest du im Verzeichnis).

Änderung des Personenstands:

Hierfür reicht eine psychotherapeutische Stellungnahme, welche dir bescheinigt, dass du transident bist und, dass sich das auch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. Mit dieser Stellungnahme musst du zum Standesamt um deinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Mit dem Bescheid den du dort bekommst, kannst du dann zur Bezirksverwaltungsbehörde um deinen Vornamen ändern zu lassen.

Hormonbehandlung:

Für die Hormonbehandlung benötigst du mehrere Stellungnahmen (siehe Grafik). Außerdem brauchst du einen Termin bei einem_r Ärzt_in, welche Hormonbehandlungen durchführt. Der_die Ärzt_in wird dir ein Rezept oder einen Schrieb ausstellen, den du gemeinsam mit den Stellungnahmen bei der Krankenkasse einreichen musst. Außerdem werden dir medizinische Behandlungen vorgeschrieben (Blutabnahme). Sobald die Kasse es bewilligt hat, kannst du mit dem Rezept die Hormonpräparate besorgen und mit entsprechender ärztlicher Begleitung mit der Behandlung beginnen.

Geschlechtsangleichende Operationen:

Für Operationen benötigst du wieder mehrere Stellungnahmen (s. Grafik) und einen Termin bei einer_m (plastischen) Chirurg_in welche die entsprechenden Operationen durchführt. Von der_dem Chirurg_in wird wieder ein Schreiben ausgestellt, welches gemeinsam mit den Stellungnahmen bei der Krankenkasse eingereicht wird. Außerdem werden medizinische Untersuchungen notwendig sein (z.B. Mammographie bei FtM-Mastektomie).

Falls du noch Fragen hast oder etwas hier nicht gut genug erklärt wird, melde dich gerne hier!